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24.07.2017

VBE: Ein kleiner Schritt auf einem langen Weg zur erfolgreichen Inklusion

Förderschulen sollen in NRW erhalten bleiben

„Der VBE begrüßt, dass Ministerin Gebauer mit Hilfe des vorgelegten Erlasses bezüglich der Schließungsmodalitäten für Förderschulen schnellstmöglich Klarheit geschaffen hat. Das ändert nichts daran, dass die Förderschulen, die bereits zum Ende des Schuljahres 2016/2017 geschlossen wurden, kaum noch eine Chance für den Erhalt haben“, erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband für Bildung und Erziehung (VBE) NRW, anlässlich des neuen Erlasses des Schulministeriums.

Laut der Pressemitteilung des Schulministeriums vom Freitag (21.07.2017) soll der Erlass den Kommunen in NRW helfen, weitere Schließungen von Förderschulen zu vermeiden und eine einheitliche Beratungs- und Verwaltungspraxis für die Rückabwicklung von Auflösungsbeschlüssen sicherstellen. Der Erlass sieht vor, dass die Bezirksregierungen die Kommunen unbürokratisch unterstützen. Die Landesregierung will eine Wahlfreiheit zwischen Förder- und Regelschule ermöglichen. Eine Änderung der Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen ist bereits eingeleitet worden.

Der Erlass zum Erhalt der Förderschulen kann helfen, Ruhe ins System zu bringen. Er gibt jedoch keine Antwort auf die Frage, wie das Parallelsystem von Regel- und Förderschule personell ausreichend aufgestellt werden kann, um in beiden Systemen die gleiche Qualität an sonderpädagogischer Förderung zu gewährleisten. Der Erhalt der Förderschulen darf personell keinesfalls zu Lasten der Regelschulen gehen. Der VBE bleibt dabei: gemeinsame Lerngruppen benötigen eine Doppelbesetzung aus Lehrkraft und Sonderpädagoge.

Beckmann abschließend: „Der VBE erwartet von der Landesregierung eine mittelfristige Personalplanung, wie der Personalbedarf an Förderschulen und in den inklusiven Lerngruppen an Regelschulen gedeckt werden soll.“

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Pressemitteilung 37-2017
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