Lehrermangel nicht auf Kosten der Lehrergesundheit bekämpfen
VBE Region Aachen sieht im Grundschulpakt, den Bündnis 90 Die Grünen für NRW fordern Licht und Schatten
In Anbetracht des dramatischsten Lehrermangels der Nachkriegszeit beurteilt der VBE Region Aachen den Vorschlag, einen Grundschulpakt für NRW zu schließen, durchaus positiv. „Vor allem aufgrund der fehlenden Vorschläge anderer Parteien beim Thema Lehrermangel ist es gut, dass eine Partei das Thema wieder auf die Tagesordnung gesetzt hat und an ernsthaften Lösungen Interesse hat.“ sagt Matthias Kürten (Vorsitzender VBE Region Aachen). „Es ist durchaus zu begrüßen, dass durch die Überführung aller Lehrkräfte zu einer einheitlichen Besoldung nach A13Z auch für die Gymnasiallehrkräfte, die jetzt als Seiteneinsteiger an Grundschulen arbeiten, eine Bleibeperspektive geschaffen wird.“ Gymnasiallehrkräfte werden aktuell mit erheblichem Einsatz von Grundschullehrkräften qualifiziert, verlassen aber nach drei Jahren das System Grundschule wieder, um an ein Gymnasium zu wechseln.
Kürten weiter: „Mit dem Gleichzug bei der Besoldung würden die bestehenden Ungerechtigkeiten bei der Lehrerbesoldung teilweise beseitigt und das Grundschullehramt aufgewertet. Damit würde dem hohen Engagement der Grundschullehrkräfte Rechnung getragen.“
Der VBE Region Aachen sieht jedoch noch erheblichen Diskussionsbedarf. Durch die Maßnahme eines individuellen Zeitkontos und der Aufstockung um eine Wochenstunde pro Lehrkraft könnten Unterrichtsstunden für umgerechnet bis zu 50 zusätzliche Vollzeitstellen in der Städteregion geschaffen werden. „Auf den ersten Blick klingt das sicher verführerisch. Als Vater eines Sohnes, der nächstes Jahr eingeschult wird, macht es mich traurig, nicht zu wissen, ob überhaupt eine ausgebildete Lehrkraft zur Beschulung meines Sohnes zur Verfügung steht, um ihm einen gelingenden Start in seine Bildungslaufbahn zu ermöglichen.“ sagt Kürten. Dieses Problem, ist sicherlich auch für viele andere Eltern von Bedeutung. Fraglich ist auch, wie lange die vielfältigen, zusätzlichen von Lehrkräften betreuten Angebote der Bildungsregion Aachen wie beispielsweise die Hochbegabtenförderung in Zusammenarbeit mit der Universität Aachen, die Kunstprojekte in Kooperation mit den Museen und weitere Angebote überhaupt noch aufrechterhalten werden können.
Auch Marga Bourceau, die Vorsitzende des Örtlichen Personalrates Grundschule in der Städteregion mahnt: „Natürliche freut man sich über jede zusätzliche Stunde, die eine Lehrkraft in das System Schule gibt. Zu bedenken ist jedoch, dass die Grenze der Belastbarkeit nicht beliebig auszudehnen ist. Schon zu jetzigen Zeitpunkt erkennen wir, dass die Kolleginnen und Kollegen durch Überlastung krank werden und dass das Durchschnittsalter für die Überprüfung der Dienstfähigkeit alarmierend nach unten geht.“ Bourceau kritisiert weiter: „Es ist nicht einzusehen, dass ausgerechnet die Schulform, mit der sowieso schon höchsten Unterrichtsverpflichtung eine Stunde mehr unterrichten soll!“
Der Lehrkräftemangel an der Grundschule von heute, wird sich in absehbarer Zeit auch an den weiterführenden Schulen bemerkbar machen. Um diesem Problem zu begegnen, ist es unabdingbar, dass der Vorschlag der Grünen um die Schulformen der Sekundarstufe I erweitert wird. Wenn die Gerechtigkeitslücke bei der Besoldung geschlossen werden soll, dann muss dies über Schulformgrenzen hinweg geschehen.
Der VBE Region Aachen fordert die Politik auf, sich ernsthaft mit dem Grundschulpakt auseinander zu setzen und die Chancen, die dieses Papier bietet, zu nutzen.
HINTERGRUND:
Bündnis 90 Die Grünen haben im Landtag einen Antrag für einen Grundschulpakt eingebracht. Dieser beinhaltet vor allem folgende Punkte:
- Lehrkräfte, die das Angebot des Landes wahrnehmen und sich für eine Aufstockung der Stundenverpflichtung entscheiden, sollten rückwirkend zum 1.8.2018 in die Besoldungsstufe A13Z eingeordnet werden.
- Die Mehrstunden sollten auf einem individuellen Zeitkonto gutgeschrieben werden und in den Folgejahren, wenn die Situation entspannter ist, als Entlastungsstunden die Unterrichtsverpflichtung reduzieren, ohne dass das Gehalt sinkt.
- Wer jetzt mit einem Lehramt Sek I oder Sek II an der Grundschule einsteigt, erhält die Zusatzqualifikation und eine Besoldung nach A13.
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